JOACHIM HUTH

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Joachim Huth

01.11.14

 

Das prätendierte Missionsfeld Meißen

Das prätendierte Missionsgebiet Meißen war durch viele Jahrzehnte kleiner als der zu 968 definierte Bereich. Wie schon eingangs beschrieben, dürfte es ein schmaler Streifen gewesen sein, der sich von der Freiberger Mulde bis zur Oder hinzog, und in dem die slawischen Großlandschaften Dalaminze, Nisan, Milska und Diedesa lagen. Noch zur Zeit der slawischen Landnahme war alles dicht oder auch locker mit Wald bedeckt. „In dieser unermesslichen Waldfläche lagen wie Inseln eingestreut siedlungs­freundliche Offenlandschaften“1, so etwa um Lommatzsch, so im Elbkessel zwischen Dresden und Pirna, so im Lehmerdestrich von Kamenz über Bautzen nach Görlitz, so ebenfalls um Grünberg und Glogau. Oft bestanden diese Siedelgebiete aus mehreren Kammern. Sich diese Landstriche im 10. Jahrhundert als in sich befriedet anzusehen, ist wohl ebenso abwegig, wie sie ohne Feinde von außen zu denken. In und mit diesen Räumen vollzog sich das Gleiche, was Chroniken aus benachbarten Bereichen berichten. In den Gauen dürfte Sammlung und Aufsplitterung gewechselt haben, auf das Zusammenfassen zu übergreifenden Einheiten dürfte deren Zerfall gefolgt sein. Etwas mehr ist über die Kräfte bekannt, die von außen in die beschriebenen Prozesse hineinwirkten, so über die Ungarn, die Unternehmen der ostfränkischen Spätkarolinger und der sächsischen Liudolfinger. Dabei wurde auf vielerlei Weise für „Ruhe und Ordnung“ gesorgt. So berichtet Widukind von Corvei zu 928, König Heinrich I. habe Widerstand in Dalaminze dadurch gebrochen, dass er die Gegner in der Feste Jahna einschloss, nach 20 Tagen eroberte und dabei alle Erwachsenen töten ließ und nur die Kinder gefangen nahm2. Hierher gehört auch der berühmt-berüchtigte Akt Markgraf Geros, der von einem Attentat auf sich selbst erfuhr, kurzerhand den Kreis der Widersacher einlud und bei einem Trinkgelage erschlagen ließ3 - ein damals häufig geübtes Verfahren, unliebsame Ober- und Unterschichten auszulöschen und so „Frieden“ zu schaffen4.

Ein anderer, wohl viel häufiger gegangener Weg war, durch Verträge weiter zu kommen. Es ist das Verdienst Herbert Ludats5, auf eine besondere Vertrags-Kategorie hingewiesen zu haben, derer sich der Adel jener Tage bediente, auf das Connubium. Diese kleine, streng abgeschlossene Führungsschicht bediente sich dieses Mittels und der daraus herrührenden Ansprüche und Anrechte, um verlässliche Verbindungen und politische Stabilitäten zu schaffen über ethnische, sprachliche und kulturelle Unterschiede hinweg. Am eindrücklichsten belegte es Ludat mit seiner Zusammen­stellung der Genealogien slawischer Fürstengeschlechter. Da sind die polnischen Piasten, die Fürsten der Heveller, die Premysliden und Slawniken Böhmens versippt mit Ungarns Arpaden, den Ruriken und einer Milsker Dynastie, mit den deutschen Grafen aus Haldensleben, dem Harz, den Ekkehardinern, den Ezzonen, den Querfurtern und den Liudolfingern.

Auch Handel und Wandel dürfte auf Absprachen beruht haben. So gab es aus alten Zeiten stammende Marktorte wie Torgau6 und neue, auch solche mit privilegierten Judenschaften7. Wie Zollstellen belegen, waren auch Straßen in diese Ordnungen einbezogen8. Für die Elbe ist die Strecke zwischen Meißen und Belgern als Zollabschnitt bekannt9. Oberhalb Meißens dürfte es Pirna, unterhalb Belgerns ein Einhebeort in der Nähe der Einmündung der Schwarzen Elster gewesen sein.

In diese in etwa beschriebene Situation hinein entsandte die Kirche ihre Missionare10. Die ersten Christusboten dürften in den Gauen noch auf die slawenzeitliche Organisation der Gefilde gestoßen sein. Für Dalaminze lässt sich zeigen, dass sich Reste davon noch lange gehalten haben11. Die Lommatzscher Pflege war in Supanien gegliedert, die sowohl als Verwaltungs-, wie auch als Landesausbau- und Wehreinheiten12 anzusehen sind. Das Amt eines Supans ist auch für Milska zu belegen, nur dass hier die Quellen nicht ausreichen, diese Funktion näher zu beschreiben13. Als der deutsche Machtausgriff dann die Oder erreichte, erlebten andere Missionare einen Umbau der Herrschaftsstrukturen. Die Ottonen knüpften an die Erfahrungen der Supanien als Teile des slawischen Wehrwesens an und überzogen nunmehr das ganze Land mit ihren großflächigen Burgwardsystemen, die jeweils bis an die Außengrenzen der Gaue reichten - und spätestens nun die Landschaften linear umgrenzten14.

Bis zum heutigen Tag ist der Dom auf dem Burgberge zu Meißen Eigentum der evangelisch-lutherischen Landeskirche Sachsens. Dagegen gehörte die Albrechtsburg bis 1918 den Landesherren und ist heute Besitz des Landes Sachsens. In noch früherer Zeit war der Burgberg sogar drei Gewalten unterstellt: dem Markgrafen, dem Burggrafen und dem Bischof von Meißen. Wann jedoch diese Regelung getroffen wurde, ist heute durch keine Urkunde belegbar. Eine solche kann aber aufgrund der späteren Gewaltenteilung postuliert werden. Bekannt ist, dass Otto I. 968 der Errichtung der Bistümer in Magdeburg , Merseburg, Zeitz und Meißen nicht beiwohnen konnte, und daher wohl einige Fragen offen blieben, für die man auf seinen Bescheid wartete. 946 und 948 aber war Otto I. bei der Stiftung der Bistümer Havelberg und Brandenburg zugegen und schenkte jedem der Bistümer aus seinem Besitze medietatem castri et civitas, die Hälfte der Burg und der Stadt15. Die Zuteilungen von 946 und 948 lassen daher auf ältere Zustände schließen, in denen die Zentralen der kirchlichen Arbeit noch nicht in den Burgen lagen. Wenn das Stichwort civitas nicht auch castrum meint, wäre auch an Zeitz zu denken. Als Otto II. ein Blanquett aus der Zeit seines Vaters vollzog, bestätigte er die ecclesia Itacensi im Besitz der civitas Altenburg, der Stadt Altenburg mit Zubehör und Zeitz als Bischofsstadt, civitatem Itacam samt Dörfern. Der Zeitzer Bischof saß also in keiner Burg16. Darum ist zu fragen, an welchem Ort die „Meißner“ Missionsarbeit vor 968 ihren Sitz gehabt haben könnte. Das weite Feld für Spekulationen kann jedoch auf das Stichwort Boritz beschränkt werden. Kurz vor seinem Tode bestätigte Otto II. eine Reihe älterer Titel Meißens an Ort und Burgward Boritz. Wenn dabei auch die Daten der Erstüberstellung an Meißen nicht genannt werden, lassen Formeleigenheiten schließen, der Ort Boritz könnte schon vor 952 der Kirche überlassen worden sein17. Bald folgte der Burgward Boritz, in dem die Kirche den Zehnten vom Handelsertrag zugewiesen erhielt. Später gaben die Ottonen alle Rechte an diesem Bezirk auf und gestatteten der Kirche sogar, im Burgwardlandstrich Slawen roden und siedeln zu lassen. Übrigens lag Boritz auch im Elbabschnitt Meißen-Belgern, dessen Zollertrag ebenfalls der Kirche verliehen worden war. Dass diese Titel später nicht mehr in den Meißner Urkunden auftauchen, erklärt sich wohl aus den Begriffen der Urkunde Ottos II. von 983: tradidimus, statuimus und permisimus, die mehr auf zeitweise Belehnung mit diesen Rechten als auf Übereignung hinweisen. Dem Reiche wieder heimgefallen, konnte Heinrich IV. den Burgward Boritz neben Strehla und Gröba dem Bistum Naumburg schenken18. Der Verlust von Boritz dürfte durch die Rechte in Meißen ausgeglichen worden sein.

Für das 10. Jahrhundert fließen die Quellen zur Kirchengeschichte zwischen Elbe und Oder nur dürftig. Widukind von Corvei lässt gleich im Titel erkennen, worum es ihm ging, als er schrieb: rerum gestarum Saxonicarum19. Ihn interessierten die Sachsen und ihre Könige, nicht aber Slawen und Kirche östlich der Elbe. Seine Aufzeichnungen enden zudem um 970. Auch die Chronik Bischof Thietmars von Merseburg ist vorrangig am politischen Geschehen interessiert: Saxoniae regum vitam moresque piorum20. Die Stiftungsurkunden für Havelberg (946) und Brandenburg (948) suggerieren zu Unrecht, diese Bistümer habe Otto I. gleichsam aus dem Ärmel geschüttelt. Für Zeitz und Merseburg liegen solche Dekrete nicht vor. Die Diplome Meißens sind bis zur Stunde als Fälschungen verschrien. Das erklärt vielleicht, warum vor Quiter21 noch kaum einer nach den Voraussetzungen für die Errichtung eines Bistums gefragt hat. Er verweist auf altkirchliche Bestimmungen, nach denen die Provinzialsynode, der Metropolit und der von einer Errichtung betroffene Bischof einer schon bestehenden Diözese das Sagen hatten. Darauf berief sich auch Erzbischof Wilhelm von Mainz, als er sich in Rom über seines Vaters Aktivitäten beschwerte. Wenn etwas an der kirchlichen Verfassung Germaniens und Galliens zu verändern sei, so habe er als Metropolit es zu verändern, und niemand außer dem Papst könne ihn dazu veranlassen. Mit dieser Verwahrung anerkannte der Erzbischof den von Papst Nikolaus I. (858 - 867) formulierten Anspruch, Rom habe bei jeder Bistumserrichtung mitzuwirken. Darum steht sowohl in der Stiftungsurkunde für Havelberg und Brandenburg, das Werk sei consultu et inductu Marini legati ecclesiae Romane22 zustande gekommen. Wesentlicher aber ist der Satz Quiters: Zu den Voraussetzungen einer Bistumsgründung zählte von alters her als iusta causa das Vorhandensein einer genügenden Anzahl von Orten und Siedlungen sowie einer entsprechend hohen Bevölkerungsdichte. Diese Qualitäten aber sprechen Welt- und Kirchengeschichtler den Gründungen Ottos I. ab. Wenn auch inzwischen modifizierter, pflichten sie noch immer Hauck 23 Urteilen bei, in den Bistümern Havelberg und Brandenburg habe es außer den Domkirchen im 10. Jahrhundert weiter keine Kirche gegeben. In Meißen sei lediglich eine ecclesia extra urbem neben dem Dom bezeugt24.

Zum Glück sind nicht an allen Stellen die Quellen so unergiebig. So lassen sich die Wünsche und Bedingungen Roms bei der Errichtung eines Bistums an Urkunden für Besalú ablesen. Nach dem Arabersturm hatte der Nordwesten Spaniens am frühesten zu sich selbst zurückgefunden. Die Reconquista begann am spätesten im Nordosten, getragen von den vielen kleinen Grafschaften in den Ostpyrenäen. Die Konfrontation mit dem Islam hatte auf das kirchliche Leben zurückgewirkt. Tarragona war noch in den Händen der Araber, sein Erzbischofsstuhl verwaist. Darum wurden die oberhirtlichen Rechte 971 an das Bistum Vich übertragen, sein Rang erhöht und ihm Gerona unterstellt25. In dieser Aufbruchszeit träumte ein frommes Grafengeschlecht davon, seine Grafschaft zur Diözese erheben zu lassen. Aus gräflichem Geschlecht war Miro geistlich und Archidiakon im Bistum Gerona geworden. Von der Familie gerufen, übernahm er 968 die Grafschaft Besalú, wurde jedoch nach dem Tode Bischof Arnulfs (970) zum Nachfolger in Gerona, ohne auf das Grafenamt zu verzichten - Reconquistazeit26. Das Kloster, das er in Besalú vorfand, erneuerte er und schenkte es dem Papst in Rom. Auf einer römischen Synode bestätigte Benedikt VII. (974 - 983) die Stiftungsurkunde Miros, stellte das Benediktinerkloster St. Peter unter seinen Schutz und sicherte seine Rechte durch Sanktionen. Dafür zahlte das Kloster 5 Solidos im Jahre nach Rom27, oder der Bequemlichkeit halber alle 4 Jahre 20 Solidos28. Jahre später liegt das Geschick der Pyrenäengrafschaft in den Händen Graf Bernhards von Tallaferro (988 - 1020). Er reiste nach Rom und erbat sich von Gregor V. (996 - 999) die Bestätigung von Besitz, Papstschutz und Immunität für sein Stift in Besalú gegen Jahreszins. Das Kloster war dem Heiligen Genesius und dem Erzengel Michael geweiht. Ihm unterstanden neun Kirchen mit ihren Einkünften: St. Vinzenz, St. Maria und Johannes, St. Martin und Jucunianus, St. Maria im Ort Faxis, St. Fructuosus in Ursiniano, St. Silvester in Mauro, St. Raphael mit reichem Besitz, St. Quintinus mit viel Waldungen und St. Cornelius in Garno29. Im Jahr 1011 wandte sich Graf Bernhard Tallaferro von Besalú erneut nach Rom. Dort bestätigte ihm Sergius IV. (1009 - 1012) den Besitzstand des Klosters St. Peter in Fenouilett. Inzwischen hatte er ein altes Kloster erneuert. Zu ihm gehörten die Kirchen St. Maria de Valle, St. Andreas, St. Martin in Prinianas und St. Jacobus, alle mit ihren Gütern, Zehnten und anderen Abgaben, dazu noch eine Reihe von Alloden. Für das alles erhielt der Graf Papstschutz und Immunität30.

Im Jahre 1017 urkundete Benedikt VIII. (1012 - 1024), vor ihm seien die Grafen Bernhard, Wilhelm und Wifred erschienen, hätten ihn flexis genibus gebeten, pro redemptione animarum parentum suorum ein Bistum auf ihrem Besitz zu errichten, das sola tuitione et defensione beati Petri apostoli suisque vicarii unterstellt sein solle. Sie hätten ihn gebeten zu entscheiden, an welchem der drei zur Wahl gestellten Orte der Bischofssitz sein solle: im Kloster St. Johannes in Ripoll, im Kloster St. Peter zu Fenouilett oder im Kloster St. Salvator, Maria, Genesius und Michaelis in der Stadt Besalú. Ihren Bitten habe er entsprochen und Wifred zum ersten Bischof von Besalú geweiht, verbunden mit der Gnade, dass auch alle seine Nachfolger von Päpsten geweiht werden sollen. Er verbinde damit die Auflage non pro consecratione, sed pro debita obedientia et ut subiectum semper nostrae ecclesiae stets ein Pfund Gold zu entrichten. Es muss ein feierlicher Akt gewesen sein, zu dem mehr als 9 Bischöfe zugegen waren31. Bei gleicher Gelegenheit und wohl noch vor dem eben berichteten erwirkten die Grafen die Umwandlung des Nonnenklosters San Juan de las Abadesas in ein Klerikerstift, in dem seit 1020 der Bischof residierte32.

Die Urkunden über Besalú stellen klar, dass auch in christianisierten Gegenden es seine Zeit dauert, ein Bistum zu errichten. Sie belegen auch, dass man dabei am ehesten zum Ziele kommt, wenn man die dafür vorgesehenen materiellen Voraussetzungen der Mitsprache ortskirchlicher Gewalten wie dem Bischof von Gerona, dem Erzbischof in Vich entzieht und sie der römischen tuitio unterstellt. Leider zählen die Urkunden die Pertinentien der beiden Johannesklöster nicht auf, wohl aber dürften zum Bistum Besalú mehr als zwanzig Kirchen gehört haben.

Nicht nur in Besalú - Besalú als Paradigma verstanden - brauchte es Zeit, brauchte es mehr als vierzig Jahre (979 - 1017), ehe dort ein Bistum errichtet werden konnte, sondern auch anderswo. So ist es gleich, ob man bei dem durch die politischen Ereignisse geprägten Geschichtsbilde bleibt, nach dem Karl der Große den Zugang zu den Sachsen 772 „mit dem Schwerte öffnete“, oder ob die fränkische Kirche sich in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts aus eigener Initiative entschloss, die Sachsen zu missionieren. Es vergingen noch mehr als sechzig Jahre, ehe unter Ludwig dem Frommen auch in Hildesheim und Halberstadt Bistümer errichtet werden konnten33. Darum ist es erstaunlich, dass - karikiert gesagt - man sich etwa die Stiftung Havelbergs im Jahre 946 so vorstellt, als habe Otto I. diese Kirche samt Bischof plötzlich gleichsam aus dem Ärmel geschüttelt. Und nur dieser eine Geistliche habe zu missionieren begonnen. Wenn auch nicht zu belegen, so muss analog auch für die Bistümer an der Havel und in Meißen eine solche Vorlaufzeit angesetzt werden. Wenn leider auch nur für Meißen, so lässt sich doch aus einer der frühen Urkunden ableiten, man habe dieses Missionsunternehmen schon um 950 mit den Erträgnissen des Dorfes Boritz bedacht34. In dieser für uns sonst dunklen Vor‑Zeit müsste dann auch die kirchenrechtlich ausreichende Zahl von Kirchen und Gemeinden entstanden sein, die die Errichtung eines Bistums rechtfertigten. In Besalú waren es mindestens zwanzig. Etwa diese Zahl wäre dann auch für Havelberg, Brandenburg und Meißen zu postulieren. Für Magdeburg darf per 968 sogar eine noch größere Zahl angenommen werden, da es ja aus schon vollchristianisierten Gebieten gebildet wurde35.

Dass auch ein Kaiser diese kirchenrechtlichen Bestimmungen einzuhalten hatte, lässt sich am eigenartigen Verfahren Ottos I. zeigen, Merseburg zum Bistum zu erheben. Das hatte er zwar gelobt, inzwischen aber den größten Teil dieses Missionsgebietes seinen Plänen geopfert. Darum reichte die Zahl der im Torso verbliebenen Kirchen zu diesem Akt nicht aus. So erbat er sich Hilfe in Rom. Der Papst unterstellte das Kloster Hersfeld der tuitio Romana, die den Einspruch jedweder Person geistlichen Standes untersagte. Das gab Otto die Möglichkeit, wegen der reichlich vorhandenen Kirchen im Zehntbezirke des Klosters zwischen Unstrut und Salza diese seinem Torso hinzuzuschlagen, sein Gelübde zu erfüllen und - mit Hilfe Roms - auch dem kanonischen Rechte zu genügen36.

 1 Karl Heinz Blaschke, Geschichte Sachsens im Mittelalter, Berlin, 1990 - S.33.

 2 Widukind, Sachsengeschichte I 35 - vgl. L 27.

 3 ebendort II 20 - L 63.

 4 Deutsche gegen Deutsche: Konradiner rotten die älteren Babenberger aus (um 902); Deutsche gegen Slawen: vgl. Anm. 2 und 3; Slawen gegen Deutsche: Liutitzenaufstand 983; Slawen gegen Slawen: Die Prager Premysliden rotten die Libizer Slawniken aus (995). - Vollständigkeit ist nicht beabsichtigt.

 5 Herbert Ludat, An der Elbe und Oder um das Jahr 1000, Köln - Wien, 1971 - Vier genealogische Tafeln, Tafel IV Slawische Dynastien.

 6 Der Ortsname Torgau ist ein Slawismus und bedeutet Markt.

 7 UBEM 65 = DO I 300/ 965.

 8 Zollrechte an Magdeburg : UBEM 2 = DO I 15/ 937 (L 53), 9 = 46/ 942 (L 75), 37 = 299/ 965 (L -).

 9 DO II 184.

10 Begründung der „friedlichen“ Sicht für das Missionsfeld im Abschnitt : Das Böhmische Elbdreieck.

11 Heinz Pannach, Das Amt Meißen vom Anfang des 14. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, Studien zur Sozialstruktur, Verfassung und Verwaltung, Berlin 1960.

12 Joachim Huth, Zur Bedingtheit kirchlicher Strukturen des Mittelalters in Sachsen, in Herbergen der Christenheit 1975/76, S. 19 - 47 - ders.: Versuch einer siedlungs- und landesgeschichtlichen Deutung possessivisch gebildeter Ortsnamen in den Stammes­gebieten der Milzener, Daleminzer, Lusizer und Nisane, in Letopis, Reihe B, Nr. 27, Bautzen 1980, S. 149 - 176.

13 Rudolf, Nicolaus und Joachim Huth, Supane und Heimbürgen in der Oberlausitz, in : Letopis, Reihe B, Nr. 21, Bautzen, 1974, S. 55 f.

14 These für ein Burgwardsystem in Dalaminze, in J. Huth, Zur Bedingtheit (siehe Anm. 12)..., dort Text und Karte S. 28; Theorie für Milska in J. Huth, Die Burgwarde der Oberlausitz, in Letopis, Reihe B, Nr. 28, Bautzen, 1982, S. 132 - 161: dazu Karte auf S. 161.

15 DO I 76 und 105.

16 UBHN Nr. 7 = DO II 139.

17 Vgl. die Ausführungen zur DO II 184 - Seite .

18 UBHN Nr. 60 und 61 = DH IV. ... und ... .

19 Widukind von Corvey, Sachsengeschichte, Stein-Gedächtnis-Ausgabe Band 8 (1971), zweisprachig.

20 Thietmar von Merseburg, Chronik I 1.

21 Quiter, Untersuchungen, mit Seitenzahlen.

22 DO I 76 und 105.

23 A. Hauck, KGD III 137, 140; - Thietmar IV, 5.

24 Rittenbach, Geschichte der Bischöfe von Meißen, Leipzig, 1965. Abschnitt: Gab es im Bistum Meißen (im 10. Jahrhundert) schon Kirchen?… Es gibt also keine schlüssigen Beweise dafür, dass bei der Gründung des Bistums in den Hauptorten der Burgwarde bereits Kirchen gestanden haben, aber auch nicht dafür, daß es außerhalb von Meißen überhaupt keine gegeben habe, dass erst die Bischöfe begonnen haben, sie zu erbauen, wie es von Eid berichtet wird. S. 16 f.

25 Alle nun folgenden Belege nach Zimmermann, Papsturkunden werden zitiert als Z mit Zahl und Jahr. - Die Erhebung Vichs: Z 206 - 210 von 971.

26 Angaben nach den Fußnoten bei Zimmermann.

27 Z 253 von 979.

28 Z 254 von 979.

29 Z 355 von 998.

30 Z 456 von 1011.

31 Z 510 und 511 von 971.

32 Z 512 unter Verwendung von Anmerkungen.

33 Hauck KGD II 380; Atlas zur Kirchengeschichte, 1988, Freiburg. Text zur Karte 25 D, Die Missionsgebiete der Liudgeriden und die Errichtung der sächsischen Missionsbistümer.

34 DO II 184 Siehe Seite....

35 Erich Neuß, Die Gründung des Erzbistums Magdeburg und die Anfänge des Christentums im erzstiftischen Südterritorium (Saalkreis), S. 45 - 86 in: Beiträge zur Geschichte des Erzbistums Magdeburg, Band 11 der Studien zur Katholischen Bistums- und Kloster­geschichte, Leipzig 1968. - Auch Schlesinger in seiner KGS I mühte sich zum Thema: KGS I, Abschnitt 5, Die ältesten Pfarrkirchen: S. 143 - 214 und S. 31 - 330; speziell das Bistum Meißen: S. 189 - 214, S. 326 - 330. - Aufgrund seines Verständnisses der Meißner frühen Urkunden kann er sich keine Missionszeit vorstellen.

36 Z 186, vgl. S. A. Wolf, Hersfelder Zehntverzeichnis.