JOACHIM HUTH

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Joachim Huth

01.11.14

 

Teil A: Die kritische Exegese der frühen Meißner Bistums-Urkunden

Die Urkunden zur Frühgeschichte des Bistums Meißen

Wie anderenorts auch erhielt die mittelalterliche Geschichte Sachsens erst durch den Codex Diplomaticus Saxoniae Regiae ihr ordentliches Fundament. Die Edition wurde 1864 mit den drei Bänden der Urkunden des Bistums Meißen eröffnet, denen rasch solche sächsischer Städte folgten. Erst 1882 erschien ein Band mit Texten zur Landesgeschichte. Diesen leitete der Herausgeber Otto Posse mit seiner Arbeit ein: „Die Markgrafen von Meißen und das Haus Wettin bis zu Konrad dem Großen (†1156)“. Mit ihr stellte er die Weichen für die Geschichtsschreibung der nächsten Jahrzehnte. Am folgenschwersten wirkte sich das auf die Kirchengeschichte aus, über deren Grundlagen er sich in einem Exkurs äußerte: „Die Quellen für die Geschichte der Slawengaue und der Diözese Meißen sind mangelhaft und um so weniger zu gebrauchen, als die Urkunden der Stiftung des Bistums und anderer damit zusammenhängender Diplome nachweislich gefälscht, uns Verhältnisse, wie sie sich erst im Verlaufe des 11. Jh. gestalteten, überliefern“. Gerade ihnen aber gilt unsere Aufmerksamkeit.

Von ihnen haben nur vier einen aus sich selbst verständlichen Text. In der Bulle Notum esse volumus verkündet Papst Johannes XII., er unterstelle dem Erzbistum Magdeburg neben Brandenburg, Havelberg, Merseburg und Zeitz (-Naumburg) auch Meißen. Nach zwei ungleich langen Texten schenkte Otto III. dem Bistum die Lehen des Grafen Asiko, in einem weiteren die Liegenschaften des Thammo. Alle anderen Urkunden sind durch ihre Inhalte miteinander verbunden. Vier beschreiben den Umfang des Bistums, zwei nennen Zehntrechte in fünf Provinzen und zwei erwähnen einen Elbzoll zwischen Belgern und Meißen. Da Posses und seiner Nachfolger Argwohn sich vornehmlich an dieser Verquickung der Inhalte entzündete, sind im Folgenden zuerst diese Komplexe zu klären. Die Urkunden werden dann in chronologischer Folge behandelt, doch so, dass darauf, was über Grenze, Zehnt und Zoll schon gesagt worden ist, nur noch verwiesen wird.

Die zu behandelnden Urkunden und ihre Sachzusammenhänge sind in der nachstehenden Tabelle zusammengestellt:

Quellen DruckSachbezug*
Staatsarchiv Dresden
Staatsarchiv Magdeburg
(D)
(M)
CDSR
II,1
1864
CDSR IA,1
1882
MGH DD: Ottonen
I 1879
II 1883
III 1898
Z: Zimmermann
Papst-Urkunden
1983
   
Urkunden- Überlieferung**         1 2 3
Datum O T K              
11. 01. 948 O - - (D) 16 1 I 437 x - -
20. 04. 967 - - K (M) 2 6 Z 177 - - -
02. 01. 968 - T - (D) 4 - Z 187A x - -
02. 01. 968 - - K (M) 4 8 Z 187B x x x
19. 10. 968 - T - (D) 3 9 I 449 x - -
           971 O - - (D) 8 13 I 406 - x -
           983 - - K (D) 11 . II 184 - - x
06. 10. 995 O T - (D) 13 43 III 174A - - -
06. 10. 995 O - - (D) 13 43 III 174B - - -
12. 11. 995 O - - (D) 14 45 III 183 - - -
06. 12. 995 O T - (D) 15 46 III 186 x - -

Legende:
*) Sachbezug
*  1. = Die Meißner Circumscription
   2. = Die unterschiedlichen Zehntrechte Meißens
   3. = Das Elbzollrecht der Kirche zu Meißen

** O = Original; T = Transsumpt; K = Kopie

Quellen:
CDSR IA 1: Codex Diplomaticus Saxoniae Regiae mit Einleitung von Posse (1882), die auch als selbständiger Band erschienen ist (1881)
MGH: Monumenta Germaniae Historica
Z: Zimmermann: Papsturkunden, 1983